Investoren, die mit Pflichtwandelanleihen der Credit Suisse Milliarden verloren haben, müssen nochmals länger auf einen Entscheid warten. Denn die UBS hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine weitere Fristverlängerung beantragt – und erhalten, wie Recherchen von finews.ch ...
Investoren, die mit Pflichtwandelanleihen der Credit Suisse Milliarden verloren haben, müssen nochmals länger auf einen Entscheid warten. Denn die UBS hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine weitere Frist verlängerung beantragt – und erhalten, wie Recherchen von finews.ch zeigen.
Die Grossbank muss ihre Antwort nun erst am 3. Juni einreichen, anstatt am 2. Mai. Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die finews.ch vorliegen.Das Verfahren verzögert sich wegen des Antrags der UBS weiter – dabei ist die Grossbank als CS-Rechtsnachfolgerin nur eine beteiligte Partei. Die Beschwerde richtet sich vielmehr gegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ; diese hatte bei der CS-Notrettung am 19.
Die Instanz wollte sich auf Anfrage von finews.ch nicht zur neuesten Fristverlängerung äussern, da es sich um ein hängiges Verfahren handle. Wie auch finews.ch berichtete, hatte die Behörde die klagenden AT1-Anleger im vergangenen April besonders in Rage versetzt. Damals war der Inhalt eines Briefs durchgesickert, wonach die Finma das Bundesverwaltungsgericht aufforderte, den Beschwerdeführern gewisse Dokumente aus ihrer Stellungnahme nicht zugänglich zu machen.
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