Anwalt von CS-AT1-Klägern gibt sich siegesgewiss: Die US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hat gegen die Wertoserklärung der AT1-Anleihen der Credit Suisse in der Schweiz zwei Klagen eingereicht. In einem Interview legt einer… creditsuisse at1
Thomas Werlen ist der geschäftsführende Partner der US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan in der Schweiz. Die Anwälte haben im Namen von mehr als tausend Klägern gegen den Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, die AT1-Anleihen der Credit Suisse vollständig abzuschreiben, beim Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden eingereicht.
Dabei führt Werlen drei Hauptargumente ins Feld. Die Massnahme sei nicht verhältnismässig gewesen, war nicht geeignet die Lage der Credit Suisse zu verbessern und habe gegen Treu und Glauben verstossen, sagt der Jurist in einem Interview mit «Finanz und Wirtschaft» .«Die Abschreibung hat der Credit Suisse keinen Rappen Liquidität verschafft, die Massnahme war also nicht geeignet.
Zwar sei in den Bedingungen der Anleihen genannt, dass die Gläubigerhierarchie, also Anleihegläubiger von Aktionären, geändert werden könne. Dafür seien die Bedingungen aber nicht gegeben gewesen und der Schritt damit nicht verhältnismässig. Der Schritt komme einer Enteignung gleich, aber auch dort gebe es ein Recht auf Entschädigung.
Die Finanzmarktaufsicht habe gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstossen. Werlen fordert, dass die Finma-Verfügung aufgehoben wird. «Das wäre der einfachste Weg, die Angelegenheit ohne Steuergeld zu lösen.»
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