Änderung im Zivilgesetzbuch - Gewalt gegen Kinder soll ausdrücklich verboten werden

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Der Bundesrat will die gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern. Er will damit auch die Prävention stärken.

Bereits heute ist Gewalt gegenüber Kindern in der Erziehung verboten – das Strafrecht schützt die Kinder. Die Eltern haben sich auch in Fragen der Erziehung am Kindeswohl zu orientieren.

Die neue Bestimmung soll gemäss Mitteilung ausdrücklich festhalten, dass Eltern «das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt» erziehen müssen. «Es geht um eine Regelung im Zivilgesetzbuch, und deswegen geht es weder um Kontrolle der elterlichen Erziehung noch um Sanktionierung bei Verstössen», sagt Nicole Hitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesamt für Justiz.

Gleichzeitig soll mit dem Vorschlag die Prävention gestärkt werden. Konkret regt der Bundesrat an, dass bestehende Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut werden und dass so der Zugang leichter fällt. Die Vernehmlassung für die Gesetzesänderung dauert bis zum 23. November 2023. Bis dann können sich Kinderschutz Schweiz und weitere Organisationen sowie Parteien zum Vorschlag äussern.

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