Keine drei Monate nach ihren Festklebeaktionen in der Münchner Innenstadt sind am Dienstag drei Klimaaktivisten vom Amtsgericht München zu Geldstrafen verurteilt worden.
Foto: Stefan Puchner/dpa/SymbolbildDie zwei Frauen und ein Mann erhielten wegen gemeinschaftlicher Nötigung je 30 Tagessätze zu 15 Euro, wie das Gericht mitteilte. Die Aktivisten hatten sich am 3. November gemeinsam mit weiteren Teilnehmern sowohl am Vormittag als auch erneut am Abend so auf der Fahrbahn beziehungsweise aneinander festgeklebt, dass die zentrale Straße am Stachus in Nähe des Hauptbahnhofs über Stunden nicht befahrbar war.
Nach Ansicht des Gerichts stellen Motive des Klimaschutzes aber keinen Rechtfertigungsgrund für die Begehung von Straftaten dar. "Sitzblockaden haben keinen unmittelbaren Einfluss auf den Klimawandel. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Gefahr eines Klimawandels nicht anders als durch die Begehung von Straftaten abgewendet werden könnte", hieß es in der Mitteilung.
In einem beschleunigten Verfahren sollen zwischen dem Eingang des Antrags bei Gericht und dem Beginn der Hauptverhandlung höchstens sechs Wochen liegen. Die Staatsanwaltschaft kann diesen Antrag stellen, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Eine Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens ist im Unterschied zum herkömmlichen Strafverfahren dann nicht erforderlich.
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