Das Wirtschaftsministerium hat die zweite Stufe des Gasnotfallplans ausgerufen. Welche Konsequenzen hat das für private Gasabnehmer?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Was ändert sich dadurch für private Gaskunden?
Im Moment noch nichts. Gleichwohl sei der Schritt bereits als ein „klares Signal“ auch an die Privathaushalte zu verstehen, ihren „Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren“, betont das Ministerium.Ja, wenn sich die Versorgungslage weiter zuspitzt. Die formale Entscheidung liegt dann bei der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde des Energiemarktes.
Wenn die Gasversorger die Option zur kurzfristigen Neufestsetzung ihrer Preise bekommen, können sie dann jeden beliebigen Preis verlangen? Nein, natürlich nicht. Die Preise dürfen – so steht es im Gesetz – die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung, die dem Energieversorger aufgrund der Reduzierung der Gasimportmengen für das zu liefernde Gas entstehen, nicht überschreiten. Das heißt, die Versorger dürfen nur weitergeben, was bei ihnen selbst an Mehrkosten anfällt.Frühestens am Tag nachdem der Kunde informiert wurde.
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