Rentenalter oder Erhöhung der Mehrwertsteuer: Bei der AHV-Reform wurde über noch mehr abgestimmt. Ein Überblick. Abst22
Ein höheres Rentenalter für die Frauen und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der AHV sind die wichtigsten Änderungen der AHV-Reform. Mit dem Ja von Volk und Ständen ändert sich aber noch mehr. Ein Überblick:
Für durchschnittliche Jahreseinkommen bis 57'360 Franken beträgt der Zuschlag 160 Franken, bei Löhnen zwischen 57'361 und 71'700 Franken 100 Franken und bei einem Jahreseinkommen ab 71'701 Franken beträgt er 50 Franken. Eine Frau mit Jahrgang 1964 mit einem Einkommen von weniger als 57'360 Franken erhält den Grundzuschlag zu 100 Prozent, also einen Zuschlag von 160 Franken.
Für die übrigen Frauen und Männer ist der Rentenvorbezug neu ab 63 Jahren möglich. Neu können zudem alle die Altersrente bis zum 70. Geburtstag aufschieben. Es sind neu ein Teilvorbezug und ein Teilaufschub der Rente möglich. Die Kürzungssätze beim Vorbezug und die Zuschläge beim Aufschub legt der Bundesrat erst 2027 fest