Der Bundestag hat die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibungen nach Paragraf 219a beschlossen. Eindrücke aus dem Plenarsaal.
Lange wurde für die Abschaffung von Paragraf 219a gekämpft – nun ist sie da Foto: Emmanuele Contini/ZUMA Press/imago
„Im Internet kann jedermann, selbst jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker alles mögliche über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten“, sagt Buschmann. „Aber dass wir hochqualifizierten Ärztinnen und Ärzten bei Kriminalstrafe verbieten, dort sachliche Informationen bereitzustellen, das ist absurd, das ist aus der Zeit gefallen, das ist ungerecht und deshalb beenden wir diesen Zustand.
Hänel zog gegen ihre Verurteilung durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Ihre Verfassungsbeschwerde und die zweier weiterer Ärzt*innen sind dort anhängig. Nun ist die Politik einer Entscheidung zuvorgekommen: Die Parlamentarier*innen beschlossen auch eine Aufhebung der ergangenen Urteile. Hänel will sich derzeit nicht dazu äußern, ob sie ihre Verfassungsbeschwerde zurückzieht.
Ampel uneins bei Paragraf 218 Hänel und mehrere ihrer Kolleg*innen wurden aufgrund der neuen Rechtslage erneut verurteilt. Außerdem führt die Bundesärztekammer nun eine Liste mit verfügbaren Ärzt*innen. Auf dieser stehen bis heute nur 268 Ärzt*innen. Das ist gerade mal ein Drittel der ohnehin nur rund 1.100 Einrichtungen bundesweit. Es gebe ein sich zuspitzendes Problem, attestieren mehrere Politiker*innen.
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