Seit heute dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern wegen der Inflation eine Sonderzahlung überweisen. Was Sie darüber wissen sollten.
Einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung einer solchen Inflationsprämie haben Beschäftigte nicht. Bei der Inflationsprämie handelt es sich, wie schon bei der freiwilligen Corona-Prämie von bis zu 1500 Euro, um eine Sonderzahlung.Arbeitgeber müssen nicht den vollen Betrag von 3.000 Euro ausschöpfen, sondern sind in ihrer Entscheidung frei, welche Summe sie ihren Beschäftigten gewähren.
Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist aber, dass die Prämie tatsächlich als Unterstützungsleistung zur Abmilderung der finanziellen Folgen durch dieMeistgelesene Artikel
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