Aargauer Rentnerin muss mit Pensionskasse 34’000 Franken Sozialhilfe zurückzahlen – doch ein grosses Fragezeichen bleibt

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Eine frühpensionierte Sozialhilfe-Bezügerin muss einen Grossteil ihres Pensionskassen-Guthabens der Stadt Baden zurückzahlen, urteilt das Bundesgericht. Der Fall kam vor vier Jahren ins Rollen – heute wäre er nicht mehr möglich.

Aargauer Rentnerin muss mit Pensionskasse 34’000 Franken Sozialhilfe zurückzahlen – doch ein grosses Fragezeichen bleibt

Eine frühpensionierte Sozialhilfe-Bezügerin muss einen Grossteil ihres Pensionskassen-Guthabens der Stadt Baden zurückzahlen, urteilt das Bundesgericht. Der Fall kam vor vier Jahren ins Rollen – heute wäre er nicht mehr möglich.Eine heute 66-jährige Rentnerin muss dem Regionalen Sozialdienst Baden rund 34'000 Franken zurückzahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden, wie aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht.

Bei ihrer Pensionierung verfügte die Frau in der Pensionskasse über ein Guthaben von 39'000 Franken. Daraufhin forderte die Sozialkommission der Stadt Baden, dass sie 34'000 Franken zurückerstatten müsse. Die Differenz erklärt sich durch den sogenannten Freibetrag von 5000 Franken.

Welchen Betrag der Regionale Sozialdienst Baden nun von der Rentnerin zurückerhalten wird, bleibt allerdings fraglich. Die Frau ist arm und gesundheitlich angeschlagen, das Pensionskassen-Guthaben sei ihr einziger Vermögenswert, war im Urteil des Verwaltungsgerichts zu lesen. Liegt ihr Einkommen selbst inklusive der Pensionskassenrente unterhalb des Existenzeinkommens, wird eine Pfändung nicht möglich sein.In Kaisten lief am Donnerstagvormittag ein Polizeieinsatz.

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