Wenn sich Joggerinnen am Hallwilersee oder Biker im Reusstal nicht an die Regeln halten, sollen Aufseher der Schutzgebiete diese büssen dürfen. Das verlangen mehrere Grossratsmitglieder und fordern eine Anpassung der gesetzlichen Vorgaben – doch die Regierung winkt ab.
ausgesprochen.
Bisher dürfen nur Personen, die bei Gemeinde oder Kanton angestellt sind, Bussen ausstellen. Bucher hielt fest, Trägerschaft der Ranger sei der Verein «Hallwilersee für Mensch und Natur», in dem mehrere Gemeinden sowie die Kantone Aargau und Luzern vertreten sind. Die Stiftung Reusstal habe einen Leistungsauftrag des Kantons für Aufsicht und Information.
Dies ist bereits nach heutigem Recht möglich, allerdings gibt es dafür eine Bedingung: Bussen ausstellen dürfen nur Ranger oder Aufseher, die beim Kanton oder bei einer Gemeinde angestellt sind. Nur unter dieser Voraussetzung gelten die Hilfskräfte als Behörden im Sinn des Gesetzes. Zudem müssten die eingesetzten Personen den Nachweis einer Ausbildung im Bereich des Ordnungsbussenverfahrens erbringen, schreibt die Regierung.
Demnach könnten auch Hallwilersee-Ranger oder Aufseher im Reusstal für diese Verstösse Bussen verteilen. Die Regierung hält aber an den bisherigen Voraussetzungen eines solchen Einsatzes fest. Zwingend sei, dass diese Hilfskräfte von einer Gemeinde angestellt würden.
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