Ein Landwirt kastrierte Kälber, ohne sie vorher zu betäuben. Nun wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft verurteilt.
Seit einigen Jahren ist es laut Bundesamt für Veterinärwesen verboten, Tiere ohne Schmerzausschaltung zu enthornen und zu kastrieren. Wenn Tierhaltende die Jungtiere auf dem eigenen Betrieb selber kastrieren oder enthornen wollen, müssen sie einen Sachkundenachweis erbringen.
Starke Schmerzen Ein Landwirt aus dem Kanton Schwyz hielt sich jedoch nicht an diese Vorschrift: Über mehrere Jahre hinweg habe er Kälber kastriert, ohne sie vorher zu betäuben, schreibt «Der Bote der Urschweiz». Dies, obwohl der Landwirt über einen Sachkundenachweis verfügte. Rund 60 Kälber hat der angeklagte Landwirt ohne Betäubung zwischen 2017 und 2022 kastriert. Wie der «Bote der Urschweiz» berichtet, hiess es im Strafbefehl der kantonalen Staatsanwaltschaft, dass die Tiere bis zur Abheilung der Wunde unnötigerweise äusserst starke Schmerzen erlitten hätten. Nun wurde der Landwirt wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Auf 1550 Franken belaufen sich die Busse und die Verfahrenskosten.
77 Ferkel Vor einigen Monaten sorgte ein anderer Fall für Schlagzeilen. Bei einer Kontrolle im Juni 2021 trafen Mitarbeiter des Veterinärdiensts der Urkantone auf einem Hof schlimme Verhältnisse an. Seitenweise hätten sie Verstösse aufgelistet. So habe der Landwirt seit 2014 ungefähr 77 Ferkel ohne Betäubung kastriert, berichtete der «Bote der Urschweiz». Aufgrund der ersten Kontrolle wurde eine Liste von Verbesserungen angefordert.
Bei einer Nachkontrolle stiess man immer noch reihenweise auf Missstände. Der Landwirt kassierte deshalb im November 2023 eine Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz. Im rechtskräftigen Strafbefehl war auch die Rede von mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei. Der Landwirt erhielt Busse und Kosten von 7740 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 10’500 Franken.
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