Aus Mordlust: 17-Jähriger erstach seine Freundin im Schlaf - Jetzt ist das Urteil gefallen: „Show ist vorbei“
München - Die 3. Große Jugendkammer des Landgerichts München I hat Joshua M. nach achttägiger Hauptverhandlung wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt, teilte Gerichtssprecher Laurent Lafleur gestern Abend mit. Das Gericht habe zudem im Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Nach den Feststellungen der Jugendkammer habe der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Angeklagte am 24.Oktober 2021 seine damalige - zum Tatzeitpunkt 14jährige - Freundin im Schlaf mit einem gezielten Messerstich ins Herz „absichtlich und kaltblütig getötet“, wie Lafleur mitteilt. Das Gericht habe die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen.
Es ist ein Fall wie aus dem Horror-Film! Denn Lafleur zufolge hat sich das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte die Tat „schon mehrere Tage zuvor geplant hatte und zu diesem Zwecke das spätere Tatmesser angeschafft hatte“. Zum Mordmerkmal der Heimtücke führte das Gericht aus, dass die Geschädigte am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden sei: schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus.
Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte sich in objektiver Hinsicht geständig gezeigt hat. Abschließend hielt der Vorsitzende fest, dass der Angeklagte die achttägige Hauptverhandlung zeitweise als Show missbraucht habe. Diese Show sei nun beendet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
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