Der Prozess um die getötete Hannah in Memmingen endet bald. Infos aus der Verhandlung gibt es dennoch kaum. Ein Experte spricht über den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Dass Gerichtsverfahren generell öffentlich sind, sei sehr wichtig und vom Gesetz auch so vorgesehen. Das habe auch historische Gründe: In der Nazizeit etwa herrschten im Rechtsbereich Geheimjustiz und Richter-Willkür. Auch deshalb müssten inheute Verfahren transparent und für die Medien zugänglich sein. Bis auf Ausnahmen eben, etwa wenn es um den Jugendschutz gehe, wie hier.
Das wäre der Fall gewesen, wenn der Prozess in zwei Verfahren getrennt worden wäre. Gegen den 26-Jährigen hätte dann separat verhandelt werden können. Und zwar öffentlich. „Das wäre möglich gewesen“, sagt. Allerdings mit „extremem zusätzlichen Aufwand“. Ob das gerechtfertigt gewesen wäre, hätte das Gericht abwägen müssen.
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