Matthias Balk/dpaFünf Jahre alt ist die kleine Reda, als sie einen unvorstellbar grausamen Tod stirbt. In praller Sonne ist sie angekettet und verdurstet qualvoll.
Matthias Balk/dpaFünf Jahre alt ist die kleine Reda, als sie einen unvorstellbar grausamen Tod stirbt. In praller Sonne ist sie angekettet und verdurstet qualvoll. Nun wurde eine IS-Rückkehrerin aus Niedersachsen verurteilt, zum zweiten Mal.
Die Vorsitzende Richterin des 9. Strafsenats nannte das Handeln der 32-Jährigen menschenverachtend und verwies auf die schwerwiegenden psychischen Folgen, mit denen die Mutter bis heute zu kämpfen habe. Die Tat sei gegen die religiöse Orientierung der beiden Jesidinnen gerichtet gewesen. Jennifer W. habe die Überzeugung gewonnen, dass der richtige Islam der ganz konservative sei und habe sich der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen.
Bundesanwalt Jochen Weingarten ist mit dem Urteil zufrieden, auch wenn er auf 14 Jahre und sechs Monate plädiert hatte. Die Versklavung sei eingebettet gewesen in den Völkermord an den Jesiden. Nach Ansicht Weingartens handelt es sich um eine besonders menschenverachtende Gestaltung der Versklavung von Mutter und Tochter, das Kind sei auf furchtbare Weise gestorben.
Zumindest hat die Mutter nun Klarheit, dass ihre Tochter wirklich tot ist, hatte Jennifer W. den Tod des Kindes im zweiten Verfahren doch endlich ausdrücklich bestätigt. Diese Gewissheit könne ihr helfen, den Tod ihres Kindes aufzuarbeiten, sagte von Wistinghausen.
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